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»Wer schweigt, fördert, was im Gange ist.« — Gustav Heinemann
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iGude!
Was für ein Drama um Frauke Brosius-Gersdorf. Direkt vorab: Ich halte das Drama leider für berechtigt und werde auch gleich auf ein paar Details näher eingehen, ehe ich dann versuche aufzuzeigen, warum ich das Drama nicht nur für berechtigt, sondern für bezeichnend halte. Bezeichnend für den weiteren Verfall demokratischer Kräfte und den zugleich unausweichlich erscheinenden Aufstieg der AfD. Also einer großen Kacke. Der Reihe nach.
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Mit der provokanten Überschrift „Die Richterin und ihre Henker“ überzeugte mich die „grün-linke“ taz zum Kauf der Wochenausgabe 19.-25.07.2025. „Am Anfang war die Hetze“, setzt die Autorin direkt mit dem ersten Satz ihres Leitartikels den Rahmen, mit dem wir uns die Debatte um Brosius-Gersdorf betrachten sollen. Es handle sich um eine konzentrierte Kampagne, die seit Anfang Juli gegen die Juristin gefahren werde. Als Beleg nennt die taz unter anderem eine Petition gegen Brosius-Gersdorf, die innerhalb weniger Tage über 120.000 Unterschriften sammelte. Das alles repräsentiere aber gesellschaftlich nur eine radikale Minderheit. Dieses Framing präsentierte auch Anna Lehmann, die Leiterin des Parlamentsbüros der taz, in der Markus Lanz-Sendung vom 15. Juli 2025.
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Und während ich der taz in Teilen zustimmen würde, widerspricht sie sich in einem Aspekt selbst in der eigenen Ausgabe, nur zwei Seiten und Artikel weiter, als zwei andere Autorinnen von einer gegenteiligen Petition schreiben, die „binnen eines Tages mehr als 100.000 Menschen unterschrieben“ – im Sinne von: Seht her, ein Großteil der Bevölkerung teilt die Ansicht, dass Frauke Brosius-Gersdorf ins Verfassungsgericht gehört. Das mag durchaus sein, auch mein Nachbar, der das Framing der taz 1:1 übernommen hat, ist dieser Ansicht. Nur: Warum ist das eine Ansicht einer vermeintlichen Mehrheit, während das andere die Ansicht einer „radikalen“ Minderheit ist? Das bleibt unklar.
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Im gleichen Artikel schreiben die beiden Autorinnen: „Wie konnte es so weit kommen? Wie kann es sein, dass eine hoch angesehene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht in einer Talkshow beteuern muss, sie sei keineswegs ‚linksradikal‘, sondern vertrete ‚absolut gemäßigte Positionen aus der Mitte unserer Gesellschaft?‘“
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Und auch hier leistet sich die taz einen weiteren Widerspruch, diesmal nur eine Seite und einen Artikel später, als der Autor seinen Artikel mit folgenden Sätzen beginnt: „Die Verfassungsrichterwahl, wie wir sie kennen, ist in Gefahr. Falls die Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf Erfolg hat, können kaum noch markante Persönlichkeiten ans Bundesverfassungsgericht gewählt werden.“ Ja was denn nun? Ist sie eine absolut gemäßigte Person oder eine markante Persönlichkeit? Je nach Belieben scheint das flexibel zuschreibbar zu sein.
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Wo wir bei den wichtigeren Dingen wären: Es lässt sich sehr früh ein vermeintliches Schwarz-Weiß-Bild erkennen, das hier gezeichnet wird, wie auch der dritte Satz klarmacht: „Das Karlsruher Gericht wäre dann farblos-homogen – und kraftlos“. Entweder also die abweichenden CDU-Politiker wählen Brosius-Gersdorf oder das Verfassungsgericht ist kraftlos. Es gibt nur diese zwei Optionen. Na, liebe Abweichler: Wollt ihr daran Schuld sein, wenn unser Land in den Abgrund stürzt? Yehaa.
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Die Logik, auf der das basiert, geht in etwa so:
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Frauke Brosius-Gersdorf ist toll (weil sie insgeheim unsere Positionen vertritt, die sie gekonnt hinter ihrer wissenschaftlich-ach-so-neutralen Fassade versteckt!). Also soll sie auch gewählt werden (und die AfD verbieten, um somit die Demokratie zu retten, yeah!). Die Kritik an ihr ist inhaltlich nicht berechtigt (oder es ist uns egal, weil unbequem), ergo ist die Kampagne gegen sie (was sonst?!) auch nicht berechtigt. Wenn die Kritiker (Henker!) damit durchkommen, hätten die „rechten Kulturkämpfer“ gesiegt – und das Verfassungsgericht besiegt. Das darf auf keinen Fall geschehen. Ergo: Empörung!
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Erlaubt mir noch einen Punkt zur inhaltlichen Debatte, ehe wir einen Gang höher schalten: Der Knackpunkt der Debatte ist zweifellos das Abtreibungsthema (auch wenn Jens Spahn Plagiatsvorwürfe vorschob). Deshalb hatte Markus Lanz sich das Thema auch für den umfangreichen Schlussakkord seines Interviews mit Brosius-Gersdorf aufgehoben. Des Pudels Kern ist aus meiner Sicht dieser aus der taz zitierte Absatz:
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„‚Das Grundgesetzt schützt das Recht auf Leben nicht erst für den Menschen nach der Geburt, sondern auch für Embryonen im Mutterleib‘, sagte Brosius-Gersdorf damals. Das Lebensrecht habe aber vor der Geburt nicht das gleiche Gewicht wie danach. Ginge man von einem ‚gleichen Lebensrecht des geborenen und des ungeborenen Lebens‘ aus, so die Verfassungsrechtlerin, dann wären ‚Konflikte‘ ‚Leben gegen Leben‘ gar nicht lösbar‘. Selbst ein Abbruch bei Lebensgefahr für die Schwangere wäre rechtswidrig.“
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Diese Passage zeigt wunderbar auf, vor welchem Dilemma Brosius-Gersdorf (und wir alle!) steht: Würde sie dem Lebensrecht der Embryonen im Mutterleib das gleiche Gewicht wie danach (und somit auch der Mutter) geben, würde es grundsätzlich keine rechtlich legale Grundlage im Sinne von Legitimation für Abtreibungen geben. Und hier denkt sich Brosius-Gersdorf womöglich: „Das darf nicht sein – also muss es anders sein.“ Das Dilemma, auf das sie hinweist, ist tatsächlich existent, logisch nachvollziehbar und rechtlich nicht auflösbar – und damit hat sie recht. Aber ob ihr Lösungsansatz zu Ende gedacht ist? Womöglich fußt ihre Gleichung auf anderen Bestandteilen und Grundlagen als meine.
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Wichtig ist, dass sie genauso wie ich sich frei alle Fragen stellen und darüber nachdenken und nachforschen darf. Auch wenn sie noch so unbequem sind oder anderen Menschen nicht passen. In diesem Sinne wäre ich sogar für eine gewisse Pluralität im Bundesverfassungsgericht. Meinungsvielfalt und eine zivilisierte Debattenkultur sind essenzielle Bestandteile einer funktionierenden Demokratie (daher bin ich übrigens bei aller berechtigten Kritik auch für den Erhalt des ÖRR, der Taz und der Bild).
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Und so muss ich mir doch genauso auch die Frage stellen: Was, wenn das geborene und das ungeborene Lebensrecht tatsächlich das gleiche Gewicht, das gleiche Lebensrecht haben – und dieses Dilemma nicht auflösbar ist? Was also, wenn es so wäre? Meine Verständnis nach drückt genau das unsere gegenwärtige Rechtsprechung aus: In Deutschland ist Abtreibung grundsätzlich strafbar, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Der Reflex, der hier dann reinkickt, ist der letzte zitierte Satz: eine Extremposition vorschieben, ähnlich wie die CDU rund um Jehn Spahn letzte Woche die vermeintlichen Plagiatsvorwürfe vorgeschoben haben. Konkret: Was, wenn das Leben der Frau auf dem Spiel steht? (Bislang lautete das Extrembeispiel als Vorwand zur Legitimation meist „Was, wenn die Frau vergewaltigt wurde?“ – Von den 106.455 Abtreibungen im Jahr 2024 wurden exakt 40 aufgrund einer „kriminologische Indikation“ abgetrieben, also ungefähr 0,0376%.)
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Zugegeben: Es ist alles andere als einfach, und ja, es ist ideologisch aufgeladen. Mir ist bewusst, dass es Menschen gibt, die sich stark gegen Abtreibung engagieren – aber weniger, weil ihnen das ungeborene Leben am Herzen liegt, sondern mehr, weil sie beispielsweise den Feminismus abgrundtief hassen und als die Ausgeburt allen Übels betrachten. Und solche Heuchler widern mich ebenfalls an.
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Worauf ich zum vorläufigen Schluss der inhaltlichen Debatte noch hinweisen möchte: Auch Brosius-Gersdorf bemüht, ähnlich wie der taz-Autor, ein Schwarz-Weiß-Bild: Entweder ist Abtreibung per se falsch, schlecht und böse – oder per se erlaubt und voll in Ordnung. Weder überzeugt mich ihr inhaltliches Argument noch ihre künstliche Verengung, die sie hier vornimmt – um eine (möglicherweise massive) Aufweichung zu ermöglichen. Nochmal: die aktuelle Rechtsprechung – von der CDU als „gesellschaftlich jahrzehntelang austarierter Kompromiss“ tituliert – trägt genau diesem Dilemma aus meiner Sicht bereits Rechnung. Es bleibt ein Spannungsfeld, und diese Spannung können wir nicht gänzlich auflösen, so schön das für unser inneres Wohlbefinden auch wäre.
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Um neben dem Schwarz-Weiß-Denken mal eine Option C ins Spiel zu bringen: Könnte man nicht beispielsweise sagen „Abtreibung ist grundsätzlich strafbar – es sei denn man kann belegen, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt oder das Leben der Mutter in Gefahr ist?“ Sollte so etwas nicht (auch) denkbar sein?
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Womit wir, ich weiß, reichlich spät, zum eigentlichen Problem dieser Debatte kommen: der CDU. Konkret: Entweder haben die CDU-Abgeordneten allesamt gepennt und ihre Hausaufgaben nicht gemacht oder aber ihr Fraktionsvorsitzender, Jens Spahn, hat die CDU/CSU nicht im Griff. Beides wäre angesichts der drohenden politischen Umstände (2029!) nicht gut. Und da bin ich ganz bei der bereits erwähnten taz-Autorin Anna Lehmann, die in ihrem Kommentar schreibt:
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„Die Union und Kanzler Friedrich Merz offenbaren eine erschreckend flache Lernkurve. (…) Auch bei der eigenen Wahl (von Merz, Anm.) versagte das Top-down-Prinzip, zu viele Abgeordnete der Koalition verweigerten Merz im ersten Wahlgang ihre Stimme. Es scheint nicht so, dass Merz und Co daraus gelernt hätten, dass nicht mal die eigenen Leute par ordre du mufti zum Gehorsam gezwungen, sondern überzeugt werden wollen (…) Für die Zukunft der Regierung, die ja noch am Anfang steht, lässt das nichts Gutes ahnen.“
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Sowohl das Mindset von Merz als auch seinen opportunistischen Führungsstil sowie den offenkundigen Stolz habe ich hier bei Transit Times bereits mehrfach thematisiert (und kritisiert). Außenpolitisch hingegen machte Merz bislang eine gute Figur, aber innenpolitisch droht ihm das Aufmerksamkeitsdefizit um die Ohren zu fliegen. Und Spahn, der ja knietief in diese Maskenaffäre verwickelt ist, ist da eben auch ganz offensichtlich keine hilfreiche Rückendeckung.
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Das Problem, und vor diesem Dilemma dürfte auch die taz stehen: Der Gewinner der Kritik an der von Merz geführten Schwarz-Rot-Koalition sind beileibe nicht die Grünen oder andere demokratische Parteien der Mitte, sondern die Ränder, allen voran die AfD, die inzwischen mit 25 Prozentpunkten gleichauf mit der CDU/CSU liegt. Verheerend! Und wir kommen gleich nochmal darauf zurück, wenden uns jetzt aber noch ein allerletztes Mal der Debatte um Brosius-Gersdorf zu.
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In der Markus-Lanz-Sendung weist Markus Lanz bei Minute 46:40 darauf hin, dass der Bundestag über §218 entscheide, „und da wird doch absehbar alles so bleiben wie es ist (er formuliert es nicht als Frage, aber für mich klingt es als wolle er sich hier rückversichern, Anm.) – das steht ja auch nicht im Koalitionsvertrag, an keiner Stelle (so seine Begründung seiner zuvor aufgestellten These, die er gerne rückversichert hätte, Anm.)“. Brosius-Gersdorf widerspricht: „Also im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe im Ergebnis.“ Sie verweist korrekt auf den auf harmlos anmutenden Abschnitt – genauer gesagt lediglich auf die von mir fett markierte Passage – auf S. 102 des Koalitionsvertrags:
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„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.“
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Als Juristin versteht Brosius-Gersdorf, was das bedeutet, wie sie auch in der Sendung erklärt:
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„Das kann sich nur auf die Frühphase der Schwangerschaft beziehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus äh, dass es diese Leistung dass der, (sic) dass Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist. Das heißt im Ergebnis passt zwischen dem Koalitionsvertrag und meiner wissenschaftlichen Position kein Blatt.“ (Hervorhebungen durch den Autor)
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Anstatt näher darauf einzugehen, hüpft Markus Lanz an der Stelle direkt zum nächsten Aspekt. Dabei enthält insbesondere dieser harmlos anmutende Satz enorm viel Sprengkraft. Aktuell ist es so, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen wird – weil er nicht „rechtmäßig“ ist. Wenn die Kostenübernahme also „erweitert“ wird, wie es im Koalitionsvertrag so schön harmlos heißt, dann könnte man zunächst denken: „Na ja, wenn es doch straffrei ist, wäre es auch gut (oder in Ordnung), dass die Krankenkassen bei einer Abtreibung nach der Beratungsregel die Kosten übernehmen.“ Das Ding ist: Das ist nur dann möglich, wenn zuvor Abtreibung als „rechtmäßig“ deklariert wurde – was bislang ja nicht der Fall ist. Ergo müsste §218 dafür angepasst oder gleich, wie es linke Parteien und Politiker offen fordern, ganz abgeschafft werden. Und hier wiederum wies unter anderem der in der letzten Transit Times-Edition von mir verlinkte Johannes Hartl darauf hin, dass das nach seinem Verständnis und dem vieler anderer Theologen und Philosophen nicht mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen vereinbar ist.
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Du siehst also: Wir sprechen hier nicht über eine Kleinigkeit, sondern über Artikel 1 unseres Grundgesetztes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Und wie heißt es direkt danach? „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Tja, und genau das haben jetzt anscheinend 50-60 Abgeordnete der Union erkannt (wenn auch viel zu spät!), 120.000 Petitions-Unterschriften und „Unmengen von Mails, Petitionen und Briefen“ später.
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Nur: Dass diese 50-60 Abgeordnete schlicht viel zu spät aufgewacht sind, hat jetzt, und da komme ich wieder auf den Aspekt von zuvor zurück, verheerende Folgen. Denn das Dilemma, das nun entstanden ist: Das politisch linke Spektrum beharrt nun auf dem Narrativ, sich auf keinen Fall dem Druck „der rechten Kampagne“ (eine radikale Minderheit!) hinzugeben – wo kommen wir denn da hin? Während das Durchwinken oder vielmehr Wählen von Brosius-Gersdorf umgekehrt Wasser auf die Mühlen aller AfD-Wähler und -Sympathisanten wäre. Also wie eingangs erwähnt schlicht eine große Kacke.
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Dieses Dilemma wäre aus meiner Sicht nur dann aufzulösen, wenn Jens Spahn Verantwortung für das Desaster übernimmt (die er tatsächlich auch maßgeblich trägt!) und zurücktritt. Doch genau das wird, so fürchte ich, nicht passieren. Und der Stolz der regierenden Politiker treibt uns in die Arme von Alice Weidel und Björn Höcke. Und genau dieser unausweichliche Gedanke lässt mir das Blut in den Adern gefrieren. Eine andere Alternative, und hier bemühe ich zum Abschluss leider selbst ein Schwarz-Weiß-Bild, sehe ich gerade nicht wirklich.
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PS: Aufgrund der Länge dieser Edition, die mir sehr am Herzen lag, verzichte ich diesmal auf die anderen kurzweiligen Elemente von Transit Times. Hoffentlich gibt’s die nächste Woche wieder. Aber vielleicht magst du ja Transit Times einem guten Freund von dir weiterempfehlen. Oder öffentlich darauf hinweisen? Ich würde mich freuen, wenn noch ein paar Leser dazukämen!
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